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Warum Sie Sicherheitshaltegriffe für Toiletten benötigen: ADA-Konformität

Bei der Installation einer Toilette für den öffentlichen Gebrauch in Ihrem Geschäftsgebäude gibt es viele Details zu beachten. In erster Linie sollten Sie sich mit den Vorschriften des Americans with Disabilities Act (ADA) befassen. Dieses Regelwerk gewährleistet die Sicherheit und das Wohlergehen aller Kunden mit Behinderungen, die den Raum nutzen werden. Es gibt viele, die du kennen solltest, aber ein seriöser Bauherr wird sie kennen und sicherstellen, dass du sie befolgst, wenn er oder sie deinen Raum baut. Um jedoch sicherzustellen, dass alles den Vorschriften entspricht, kann es hilfreich sein, sich ein wenig über diese Anforderungen zu informieren, damit Sie sicherstellen können, dass Ihre öffentliche Toilette über die erforderlichen Produkte und Abstände verfügt. Produkte, wie z. B. Haltegriffe für Toiletten, und bestimmte Abstände sind obligatorisch. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren. 

Was ist ein ADA-konformes Badezimmer? 

Die Hauptanforderung an ein ADA-konformes Badezimmer ist die Barrierefreiheit. Für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, sich in engen Räumen zu bewegen, ist der Americans with Disabilities Act ein Bürgerrechtsgesetz, das die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen schützt. Infolgedessen ist jede Einrichtung, die der Allgemeinheit dient, verpflichtet, sich daran zu halten. Da sich die ADA auch mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf ihre Beschäftigung befasst, müssen auch die Toiletten der Mitarbeiter ADA-konform sein. Zuerst sollten Sie die Bauvorschriften berücksichtigen, gefolgt von den ADA-Anforderungen. Eine der Forderungen der ADA ist zum Beispiel eine Toilettenkabine für jedes Geschlecht. Die ADA-Richtlinien beziehen sich jedoch nicht nur auf die Anzahl der Toiletten oder die Maße des fertigen Bodens und des Zehenabstandes.

Haltegriffe für Toiletten: ADA-Anforderungen

Für unterschiedliche Anwendungen gibt es unterschiedliche Anforderungen. Wenn Sie beispielsweise ein Badezimmer mit Duschkabine bauen, müssen Sie bestimmte Anweisungen befolgen, um die Sicherheit der Dusche zu gewährleisten. Wenn Sie also einfach nur Toilettenkabinen bauen, gibt es unterschiedliche Regeln zu beachten. Zu den abwechslungsreichen Grundrissen gehören:

  • Greift nach Stangen in einer Toilettenkabine
  • Haltegriffe in einer Duschkabine
    • Fächer des Transfertyps 
    • Standard-Roll-in-Fächer
    • Alternative Roll-in-Fächer
  • Haltegriffe in Badewannen mit festen Sitzen
  • Haltegriffe in Badewannen ohne feste Sitze

Wichtig ist, dass jede dieser Konfigurationen andere Anforderungen als die ADA hat. Wir werden sie im Folgenden für Sie aufschlüsseln. 

Haltegriffe in der Toilettenkabine

Von der Seitenwand: Der Seitenwand-Haltebügel muss mindestens 42 Zoll (1065 mm) lang sein, maximal 12 Zoll (305 mm) von der Rückwand entfernt sein und mindestens 54 Zoll (1370 mm) von der Rückwand entfernt sein.

Von der Rückwand: Der Haltegriff an der Rückwand muss mindestens 915 mm (36 Zoll) lang sein und auf der einen Seite mindestens 305 mm (12 Zoll) und auf der anderen Seite mindestens 610 mm (24 Zoll) von der Mittellinie des Wasserklosetts reichen.

AUSNAHMEN: 1. Der hintere Haltegriff darf mindestens 24 Zoll (610 mm) lang sein, mittig auf dem Wasserklosett, wobei der Wandraum aufgrund der Position einer versenkten Vorrichtung neben dem Wasserklosett keine Länge von mindestens 36 Zoll (915 mm) zulässt.

Haltegriffe in der Duschkabine

Transfer-Duschkabinen

Erstens müssen Transferduschkabinen 915 mm (36 Zoll) x 915 mm (36 Zoll) groß sein. Sie sollten klare Innenmaße haben, die an den Mittelpunkten der gegenüberliegenden Seiten gemessen werden. Außerdem sollten sie einen 36 Zoll (915 mm) breiten Mindesteingang auf der Vorderseite des Duschraums haben. Es muss ein Mindestabstand von 36 Zoll (915 mm) Breite und mindestens 48 Zoll (1220 mm) Länge, gemessen von der Steuerwand, vorhanden sein.

Daher müssen Transferfächer und Haltegriffe quer über die Steuerwand und die Rückwand bis zu einem Punkt von 18 Zoll (455 mm) von der Steuerwand entfernt sein.

608,4 Sitzplätze. In Duschkabinen mit Transfer muss ein klappbarer oder nicht klappbarer Sitz vorhanden sein. Ein Klappsitz muss in rollstuhlgerechten Duschen vorhanden sein, die in vorübergehenden Gästezimmern mit Mobilitätsmerkmalen gemäß 806.2 erforderlich sind. Die Sitze müssen 610 entsprechen.

Standardmäßige rollstuhlgerechte Duschkabinen

Standard-Roll-in-Duschkabinen sind mindestens 760 mm (30 Zoll) breit und 1525 mm (60 Zoll). Sie sollten tiefe, mindestens klare Innenmaße haben, die an den Mittelpunkten der gegenüberliegenden Seiten gemessen werden. Darüber hinaus sollten sie einen mindestens 60 Zoll (1525 mm) breiten Eingang an der Vorderseite des Duschraums haben.

608.2.2.1 Abstand. Ein Mindestabstand von mindestens 760 mm (30 Zoll) und 1525 mm (60 Zoll) Länge muss neben der offenen Seite des Duschraums vorhanden sein.

AUSNAHME: Eine Toilette, die 606 entspricht, muss auf einer 30 Zoll (760 mm) breiten Mindestseite des Abstands zulässig sein, sofern sie sich nicht auf der Seite des Abstands neben den Bedienelementen oder, falls vorhanden, nicht auf der Seite des Abstands neben dem Duschsitz befindet.

Alternative rollstuhlgerechte Duschkabinen

Als nächstes müssen alternative rollstuhlgerechte Duschkabinen 36 Zoll (915 mm) breit und 60 Zoll (1525 mm) tief sein. Sie sollten mindestens lichte Innenmaße haben, die an den Mittelpunkten gegenüberliegender Seiten gemessen werden. An einem Ende der Längsseite des Fachs muss ein Mindesteingang von 36 Zoll (915 mm) vorhanden sein.

608.3 Haltegriffe – Haltegriffe müssen 609 entsprechen und in Übereinstimmung mit 608.3 bereitgestellt werden. Wenn sich mehrere Haltegriffe befinden, installieren Sie die erforderlichen horizontalen Haltegriffe auf gleicher Höhe über dem Fertigboden.

AUSNAHMEN:

(1) Haltegriffe müssen nicht in einer Dusche installiert werden, die sich in einer Badeeinrichtung befindet, die nur über ein privates Büro zugänglich ist und nicht für den allgemeinen Gebrauch oder den öffentlichen Gebrauch bestimmt ist, sofern die Bewehrung in den Wänden angebracht und so angeordnet ist, dass der Einbau von Haltegriffen nach 608.3 möglich ist.

(2) In Wohneinheiten ist der Einbau von Haltegriffen in Duschen in Badeanlagen nicht erforderlich, sofern die Wände mit einer Bewehrung versehen und so angeordnet sind, dass der Einbau von Haltegriffen nach Nummer 608.3 möglich ist.

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